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Fields of activity // Trademark law
The Trademark Act of 25 October 1994 with its later amendment firstly implemented the stipulations of the EC Trademark Directive into national law. Secondly, it resulted in the standardisation of the previous provisions on the protection of trademarks (brand names, manufacturer’s trademarks and service marks) and other marks.
In accordance with the Trademark Act, marks, business designations and geographical indications of origin are protected. This does not, however, rule out protection by other provisions.
The provisions of the Trademark Act are to be applied mutatis mutandis to international marks. The same is also largely true for Community trademarks.
The protection of the mark does in principle only arise with the registration with the German Patent and Trademark Office, as a Community trademark before the Harmonisation Office in Alicante or as a so-called international registration with the WIPO/OMPI in Geneva.
In matters of trademark law we cooperate on an international basis with the following law offices:
Ankara Patent Bureau, Ankara, Turkey
Awapatent, Sweden, Denmark
Bang & Regnarsen, Denmark
Bützow Nordia, Finland
Dannemann, Siemsen, Bigler & Ipanema Moreira,
Rio de Janeiro, Brazil
Daraw Law & Patent Firm, Seoul, South Korea
Esaki & Associates, Tokyo, Japan
Fetherstonhaugh, Ottawa, Canada
GIL-VEGA, Madrid, Spain
Gottlieb, Rackman & Reisman, New York, USA
Hahn & Hahn, Hatfield Pretoria, South Africa
Pritchard Englefield, London, United Kingdom
Spruson & Ferguson, Sydney, Australia
Zimmerli, Wagner & Partner, Zurich, Switzerland
Contacts:
Rüdiger Plegge
André Löhr
Business and corporate law
Commercial law
Company law
Competition law
Copyright law
Employment law
Industrial property protection
Inheritance law
Insolvency law
Licensing law
Media law
Music law
Plant varieties protection law
Private building law
Publishing law
Registered design law
Tenancy and lease law
Trademark law
News
Wichtiger Grund für die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis
Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 11.2.2008 folgendes entschieden:
Ein wichtiger Grund für die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis nach § 712 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn das Verhältnis der übrigen Gesellschafter zu dem Geschäftsführer nachhaltig zerstört und es den Gesellschaftern deshalb nicht zumutbar ist, dass der geschäftsführende Gesellschafter weiterhin auf die alle Gesellschafter betreffenden Belange der Gesellschaft Einfluss nehmen kann. Steht fest, dass sich der geschäftsführende Gesellschafter in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer anderer Gesellschaften finanzielle Unregelmäßigkeiten zu Lasten des jeweiligen Gesellschaftsvermögens hat zu Schulden kommen lassen, rechtfertigt dies die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis, ohne dass es erforderlich wäre, dass derartige Unregelmäßigkeiten bei der (entziehenden) Gesellschaft selbst bereits festgestellt worden sind.
Aktuelles / News
Keine Anschlussüberwachung wegen Filesharing
Pflicht zur Überwachung?
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Fehlerhafte Angaben im Impressum
Das Landgericht Berlin hat am 31. August 2010 – Az. 103 O 34/10 – entschieden, dass das Fehlen der Angaben des Handelsregisters, der Handelsregisternummer und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Impressum eines Online-Shops zwar wettbewerbswidrig, aber nach Meinung des Gerichts im Bereich der nicht abmahnfähigen Bagatell-Verstöße einzuordnen sei.
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Opel unterliegt im Streit um Markenverletzung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Hersteller eines Kraftfahrzeuges den Vertrieb von Spielzeugmodellautos, die als verkleinerte Nachbildung eines Originalfahrzeugs auch die Marke des Originalherstellers an der entsprechenden Stelle tragen, nicht unter Berufung auf seine Markenrechte verbieten kann.
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Unzulässiger Versand von Werbemails
Die Versendung von Werbe-Mails stellt auch dann eine unzumutbare Belästigung dar, wenn vorher ein Kontakt über eine Internet-Seite oder per E-Mail bestand.
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Keine dreidimensionale Marke für LEGO-Steine
Der Bundesgerichtshof hat am 16. Juli 2009 zu den Aktenzeichen I ZB 53/07 und 55/07über die Rechtsbeständigkeit der Eintragung eines LEGO-Steins als Marke entschieden und die zuvor vom Bundespatentgericht ausgesprochene Löschung der Marke bestätigt.
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Berichterstattung über HIV-Erkrankung
Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass die Berichterstattung über ein HIV-bedingtes Ermittlungsverfahren hinzunehmen ist.
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Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Künstlersozialversicherung
Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts am 18. September 2008 besteht eine Abgabepflicht auf Verwertungshandlungen im Ausland nur dann, wenn die Verwertung auch in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt oder wenigstens eine Verwertungsmöglichkeit im Inland besteht.
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Weitere News
PGL – Plegge, Gebauer & Löhr
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