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Tätigkeitsgebiet // Markenrecht
Das Markengesetz vom 25. Oktober 1994 mit seiner späteren Änderung hat zum einen die Vorgaben der EG-Markenrechtsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Zum anderen wurden die bisherigen Vorschriften über den Schutz von Warenzeichen (Handels-, Fabrik und Dienstleistungsmarken) und sonstigen Zeichen vereinheitlicht.

Dem Markengesetz zufolge werden Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geografische Herkunftsangaben geschützt. Ein Schutz durch andere Vorschriften wird dabei jedoch nicht ausgeschlossen.

Die Vorschriften des Markengesetzes sind entsprechend auf internationale Marken anzuwenden. Gleiches gilt weitestgehend auch für Gemeinschaftsmarken.

Der Schutz der Marke entsteht grundsätzlich erst durch eine Registrierung bei dem Deutschen Patent- und Markenamt, als Gemeinschaftsmarke vor dem Harmonisierungsamt in Alicante oder als sogenannte Internationale Registrierung bei der WIPO/OMPI in Genf.

In Angelegenheiten des Markenrechts arbeiten wir international mit folgenden Kanzleien zusammen:
  • Ankara Patent Bureau, Ankara, Türkei
  • Awapatent, Schweden, Dänemark
  • Bang & Regnarsen, Dänemark
  • Bützow Nordia, Finnland
  • Dannemann, Siemsen, Bigler & Ipanema Moreira, Rio de Janeiro, Brasilien
  • Daraw Law & Patent Firm, Seoul, Korea
  • Esaki & Associates, Tokio, Japan
  • Fetherstonhaugh, Ottawa, Kanada
  • GIL-VEGA, Madrid, Spanien
  • Gottlieb, Rackman & Reisman, New York, USA
  • Hahn & Hahn, Hatfield Pretoria, Südafrika
  • Pritchard Englefield, London, England
  • Spruson & Ferguson, Sydney, Australien
  • Zimmerli, Wagner & Partner, Zürich, Schweiz

Ansprechpartner:
Rüdiger Plegge
André Löhr
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Aktuelles / News
Wichtiger Grund für die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis
Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 11.2.2008 folgendes entschieden:

Ein wichtiger Grund für die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis nach § 712 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn das Verhältnis der übrigen Gesellschafter zu dem Geschäftsführer nachhaltig zerstört und es den Gesellschaftern deshalb nicht zumutbar ist, dass der geschäftsführende Gesellschafter weiterhin auf die alle Gesellschafter betreffenden Belange der Gesellschaft Einfluss nehmen kann. Steht fest, dass sich der geschäftsführende Gesellschafter in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer anderer Gesellschaften finanzielle Unregelmäßigkeiten zu Lasten des jeweiligen Gesellschaftsvermögens hat zu Schulden kommen lassen, rechtfertigt dies die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis, ohne dass es erforderlich wäre, dass derartige Unregelmäßigkeiten bei der (entziehenden) Gesellschaft selbst bereits festgestellt worden sind.
Aktuelles / News
Keine Anschlussüberwachung wegen Filesharing
Pflicht zur Überwachung?
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Fehlerhafte Angaben im Impressum
Das Landgericht Berlin hat am 31. August 2010 – Az. 103 O 34/10 – entschieden, dass das Fehlen der Angaben des Handelsregisters, der Handelsregisternummer und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Impressum eines Online-Shops zwar wettbewerbswidrig, aber nach Meinung des Gerichts im Bereich der nicht abmahnfähigen Bagatell-Verstöße einzuordnen sei.
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Opel unterliegt im Streit um Markenverletzung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Hersteller eines Kraftfahrzeuges den Vertrieb von Spielzeugmodellautos, die als verkleinerte Nachbildung eines Originalfahrzeugs auch die Marke des Originalherstellers an der entsprechenden Stelle tragen, nicht unter Berufung auf seine Markenrechte verbieten kann.
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Unzulässiger Versand von Werbemails
Die Versendung von Werbe-Mails stellt auch dann eine unzumutbare Belästigung dar, wenn vorher ein Kontakt über eine Internet-Seite oder per E-Mail bestand.
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Keine dreidimensionale Marke für LEGO-Steine
Der Bundesgerichtshof hat am 16. Juli 2009 zu den Aktenzeichen I ZB 53/07 und 55/07über die Rechtsbeständigkeit der Eintragung eines LEGO-Steins als Marke entschieden und die zuvor vom Bundespatentgericht ausgesprochene Löschung der Marke bestätigt.
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Berichterstattung über HIV-Erkrankung
Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass die Berichterstattung über ein HIV-bedingtes Ermittlungsverfahren hinzunehmen ist.
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Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Künstlersozialversicherung
Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts am 18. September 2008 besteht eine Abgabepflicht auf Verwertungshandlungen im Ausland nur dann, wenn die Verwertung auch in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt oder wenigstens eine Verwertungsmöglichkeit im Inland besteht.
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