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Tätigkeitsgebiet // Sortenschutzrecht
Der Sortenschutz schützt das geistige Eigentum an Pflanzenzüchtungen. Als Züchter oder Entdecker einer neuen Sorte kann man den Sortenschutz auf Grundlage der Sortenschutzgesetze beim Bundessortenamt oder beim Europäischen Sortenamt in Frankreich beantragen.

Es handelt sich um ein eigenständiges geistiges Eigentumsrecht und nicht um ein Patent. Schutzfähig ist eine Sorte wenn sie folgende Kriterien erfüllt:
  • Neuheit
  • Homogenität
  • Beständigkeit
  • Unterscheidbarkeit
  • eintragbare Sortenbezeichnung

Eine geschützte Sorte darf nur vom Sortenschutzinhaber oder von Lizenznehmern in Form von Vermehrungsmaterial (Pflanzen, Pflanzenteile einschl. Samen) gewerblich vertrieben werden. Nicht der Zustimmung des Sortenschutzinhabers bedarf es bei der Verwendung der geschützten Sorte zur Züchtung einer neuen Sorte.

Sortenschutz ist ein Schutzrecht, das es dem Züchter ermöglicht, seine Sorte wirtschaftlich zu verwerten, um damit eine Entlohnung seiner (intellektuellen und finanziellen) Vorleistungen zu erhalten. Der Sortenschutz wird deshalb im Gegensatz zum Patentschutz gerade von kleinen und mittleren Unternehmen beantragt.

Der internationale Sortenschutz (UPOV-Abkommen), der auch in der EU und in Deutschland in geltendes Recht umgesetzt wurde, beinhaltet die Möglichkeit, geschützte Sorten ohne Zahlung von Lizenzgebühren zur weiteren Züchtung verwenden zu können. Damit trägt der Sortenschutz auch zum Züchtungsfortschritt und zur Ernährungssicherung in weniger entwickelten Ländern bei.

Ansprechpartner:
André Löhr
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Aktuelles / News
Wichtiger Grund für die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis
Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 11.2.2008 folgendes entschieden:

Ein wichtiger Grund für die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis nach § 712 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn das Verhältnis der übrigen Gesellschafter zu dem Geschäftsführer nachhaltig zerstört und es den Gesellschaftern deshalb nicht zumutbar ist, dass der geschäftsführende Gesellschafter weiterhin auf die alle Gesellschafter betreffenden Belange der Gesellschaft Einfluss nehmen kann. Steht fest, dass sich der geschäftsführende Gesellschafter in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer anderer Gesellschaften finanzielle Unregelmäßigkeiten zu Lasten des jeweiligen Gesellschaftsvermögens hat zu Schulden kommen lassen, rechtfertigt dies die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis, ohne dass es erforderlich wäre, dass derartige Unregelmäßigkeiten bei der (entziehenden) Gesellschaft selbst bereits festgestellt worden sind.
Aktuelles / News
Keine Anschlussüberwachung wegen Filesharing
Pflicht zur Überwachung?
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Fehlerhafte Angaben im Impressum
Das Landgericht Berlin hat am 31. August 2010 – Az. 103 O 34/10 – entschieden, dass das Fehlen der Angaben des Handelsregisters, der Handelsregisternummer und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Impressum eines Online-Shops zwar wettbewerbswidrig, aber nach Meinung des Gerichts im Bereich der nicht abmahnfähigen Bagatell-Verstöße einzuordnen sei.
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Opel unterliegt im Streit um Markenverletzung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Hersteller eines Kraftfahrzeuges den Vertrieb von Spielzeugmodellautos, die als verkleinerte Nachbildung eines Originalfahrzeugs auch die Marke des Originalherstellers an der entsprechenden Stelle tragen, nicht unter Berufung auf seine Markenrechte verbieten kann.
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Unzulässiger Versand von Werbemails
Die Versendung von Werbe-Mails stellt auch dann eine unzumutbare Belästigung dar, wenn vorher ein Kontakt über eine Internet-Seite oder per E-Mail bestand.
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Keine dreidimensionale Marke für LEGO-Steine
Der Bundesgerichtshof hat am 16. Juli 2009 zu den Aktenzeichen I ZB 53/07 und 55/07über die Rechtsbeständigkeit der Eintragung eines LEGO-Steins als Marke entschieden und die zuvor vom Bundespatentgericht ausgesprochene Löschung der Marke bestätigt.
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Berichterstattung über HIV-Erkrankung
Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass die Berichterstattung über ein HIV-bedingtes Ermittlungsverfahren hinzunehmen ist.
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Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Künstlersozialversicherung
Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts am 18. September 2008 besteht eine Abgabepflicht auf Verwertungshandlungen im Ausland nur dann, wenn die Verwertung auch in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt oder wenigstens eine Verwertungsmöglichkeit im Inland besteht.
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