Die Vertragsinhalte und Vertragsangelegenheiten gelten jeweils individuell national und international. Neben prominenten und auch weniger prominenten Künstlern aus dem In- und Ausland vertreten wir unter anderen Komponisten, Musikverlage, Schallplattenfirmen, Musikproduzenten und Konzertveranstalter. Rechtsanwalt Rüdiger Plegge hat die Fachanwaltsprüfung für den Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht erfolgreich absolviert.
Er ist Lehrbeauftragter der Universität Osnabrück.